§ 2
(1) Die Erhebungen des Wasserkreislaufes sind nach folgenden Flußgebieten zu gliedern:
Rhein
Donau oberhalb des Inn
Inn bis zur Salzach
Salzach
Inn unterhalb der Salzach
Donau vom Inn bis zur Traun
Traun
Enns
Donau von der Traun bis zum Kamp (ohne Enns)
Donau vom Kamp einschließlich bis zur Leitha (ohne March); Moldau
March
Leitha
Rabnitz und Raab
Mur
Drau
(2) Die Abgrenzung der einzelnen Flußgebiete ergibt sich aus Anlage A (Anm.:Anlage nicht darstellbar).
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