§ 2  HStatV 2009

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2013

§ 2.

Die Assimilationsschwelle für die Statistik des Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten für den Eingang und die Versendung wird mit je 550 000 Euro pro Jahr festgesetzt.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)