Berufsprofil
§ 2.
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der im Lehrberuf Hotelkaufmann/-frau ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
- 1. Beraten und Betreuen von Gästen betreffend ihren Aufenthalt im Hotel und der Destination in Deutsch und Englisch, Führen professioneller Gästekommunikation,
- 2. Kundenorientierte Bewältigung von Reklamationen und Beschwerden in Deutsch und Englisch,
- 3. Führen von Verkaufs- und Beratungsgesprächen mit Gästen, Erstellen zielgruppenorientierter Angebote in Deutsch und Englisch,
- 4. Vermieten der Zimmer, Anbieten von Zusatzleistungen in Deutsch und Englisch,
- 5. Arbeiten mit dem betrieblichen Abrechnungssystem, Ausstellen von Rechnungen, Abwickeln von unbaren (Kredit- und Bankomatkarte) und baren Zahlungen, Mitarbeit beim Führen der Kasse,
- 6. Erstellen von Statistiken, Reports und Berichten, zB Logis, Nächtigung etc,
- 7. Arbeiten mit E-Commerce (Reservierungssystemen, virtuellen Reiseplattformen, Bewertungsplattformen, Concierge Informationssystemen),
- 8. Mitarbeit an den betrieblichen Marketingaktivitäten,
- 9. Mitarbeit an der Erarbeitung (Packageentwicklung etc.) und Kalkulation des betrieblichen Leistungsangebots,
- 10. Durchführen von Bestellungen, Reklamation vertragswidriger Leistungen,
- 11. Arbeiten mit der betrieblichen Informations- und Kommunikationstechnologie,
- 12. Erledigen der Büroorganisation.
Schlagworte
Verkaufsgespräch, Kreditkarte, Informationstechnologie
Zuletzt aktualisiert am
04.03.2020
Gesetzesnummer
20009176
Dokumentnummer
NOR40170709
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