§ 2 Heimarbeitstarifs für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiter/innen

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.2018

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 156/2019

Entgelte

§ 2.

Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind nach dem am 12. März 2018 abgeschlossenen Kollektivvertrag für die gewerblichen Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs, Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter, Lohngruppe 5, mit einem Stundenlohn von 8,24 € zu berechnen.

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2019

Gesetzesnummer

20010203

Dokumentnummer

NOR40202238

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)