Entgelte
§ 2.
Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind unter Zugrundelegung des Kollektivvertrages für das chemische Gewerbe, gemäß dem in der Lohnstufe 3 mit 7,88 € festgesetzten Stundenlohn zu berechnen.
Zuletzt aktualisiert am
30.01.2018
Gesetzesnummer
20009803
Dokumentnummer
NOR40191103
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