§ 2 Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.2023

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 147/2024

Entgelte

§ 2.

Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind nach dem am 1. März 2023 abgeschlossenen Kollektivvertrag für die Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeugeuger Österreichs, Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter, Lohngruppe 5, mit einem Stundenlohn von 9,91 € zu berechnen.

Schlagworte

Kartonagewarenerzeuger

Zuletzt aktualisiert am

12.06.2024

Gesetzesnummer

20012228

Dokumentnummer

NOR40252302

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