§ 2 Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.2021

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 204/2022

Entgelte

§ 2.

Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind nach dem am 19. März 2021 abgeschlossenen Kollektivvertrag für die Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeugeuger Österreichs, Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter, Lohngruppe 5, mit einem Stundenlohn von 8,80 € zu berechnen.

Schlagworte

Kartonagewarenerzeuger

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2022

Gesetzesnummer

20011554

Dokumentnummer

NOR40234539

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