§ 2 Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2020

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 239/2021

Entgelte

§ 2.

Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind nach dem am 19. Juni 2020 abgeschlossenen Kollektivvertrag für die Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeugeuger Österreichs, Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter, Lohngruppe 5, mit einem Stundenlohn von 8,67 € zu berechnen.

Schlagworte

Kartonagewarenerzeuger, Etuierzeuger

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2021

Gesetzesnummer

20011304

Dokumentnummer

NOR40226923

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