§ 2 Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2019

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 440/2020

Entgelte

§ 2.

Die Stückentgelte der in Heimarbeit Beschäftigten sind nach dem am 21. März 2019 abgeschlossenen Kollektivvertrag für die Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeugeuger Österreichs, Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter, Lohngruppe 5, mit einem Stundenlohn von 8,50 € zu berechnen.

Schlagworte

Kartonagewarenerzeuger

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2020

Gesetzesnummer

20010672

Dokumentnummer

NOR40215177

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