Besoldungsrechtliche Einteilung der Beamten
§ 2
§ 2. Die Bezüge der Beamten richten sich nach der Zugehörigkeit zu einer der folgenden Besoldungsgruppen:
- 1. Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung,
- 2. Richteramtsanwärter, Richter und Staatsanwälte,
- 3. Hochschullehrer,
- 4. Lehrer,
- 5. Beamte des Schulaufsichtsdienstes,
- 6. Wachebeamte,
- 7. Berufsoffiziere und zeitverpflichtete Soldaten,
- 8. Beamte der Post- und Telegraphenverwaltung.
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