§ 2 GAV Zivildiener

Alte FassungIn Kraft seit 30.3.2012

Militärische Ausbildung

§ 2

Zusätzlich zu den nach § 1 angerechneten Unterrichtseinheiten ist ein Modul „militärische Basisausbildung“ im Rahmen der Polizeigrundausbildung zu absolvieren.

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