Beurteilung der theoretischen Fahrprüfung
§ 2
(1) Eine Frage gilt nur dann als richtig beantwortet, wenn, im Falle daß es auch mehrere richtige Antworten gibt, alle erkannt und markiert worden sind; wird auch nur eine unrichtige Antwort markiert, so gilt die Frage als falsch beantwortet. Die Auswertung der Prüfung erfolgt in Punkten. Wird eine Hauptfrage richtig und die Zusatzfrage falsch beantwortet, so sind die Punkte für die Hauptfrage anzurechnen.
(2) Alle richtigen Antworten aus den Teilbereichen „Allgemeine Fragen mit Verkehrszeichen und Vorrang“ sowie „Klassenspezifische Fragen“ sind getrennt auszuwerten. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn insgesamt mindestens 80 Prozent und für die „Klassenspezifischen Fragen“ mindestens 60 Prozent der höchstmöglichen Punkteanzahl erreicht wurden; bei den „Klassenspezifischen Fragen“ der Klassen C, C+E, D, D+E sowie F (ausgenommen F in Verbindung mit anderen Klassen) und der Unterklassen C1 und C1+E müssen jedoch ebenfalls mindestens 80 Prozent der höchstmöglichen Punkteanzahl erreicht werden. Wurde die erforderliche Punkteanzahl auch nur in einem Teilbereich nicht erreicht, so gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden und muß zur Gänze wiederholt werden.
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