Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 88/2022).
Darstellung der Frauenquote
§ 2.
Die Frauenquote liegt zum Stichtag 31. Dezember 2019 bei 49,8 %, was eine Steigerung gegenüber 2017 (47,6 %) bedeutet.
Wie aus der Gegenüberstellung in § 1 ersichtlich, liegt in der Verwendungsgruppe A1 die Frauenquote unter 50 %. Mit 44,7 % zum Stichtag 31. Dezember 2019 kann jedoch an die Steigerungen aus den Vorjahren angeschlossen werden; im Frauenförderungsplan 2018/2019 waren es noch 41,9 %. In der Verwendungsgruppe A2 stieg der Anteil leicht von 44 % auf 45,5 %.
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2022
Gesetzesnummer
20011217
Dokumentnummer
NOR40224430
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