§ 2 Feststellung der Ausgleichstaxe für 1998

Alte FassungIn Kraft seit 21.2.1998

§ 2.

Die Höhe der gemäß § 9a Abs. 1 des Behinderteneinstellungsgesetzes zu gewährenden Prämie beträgt für das Kalenderjahr 1998 für jeden über die Pflichtzahl hinaus oder von einem nicht einstellungspflichtigen Dienstgeber beschäftigten begünstigten Behinderten monatlich 715 Schilling.

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2018

Gesetzesnummer

10009078

Dokumentnummer

NOR12114231

alte Dokumentnummer

N6199810488O

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