§ 2 Erklärung der Hadik-Kaserne zur Betreuungsstelle

Alte FassungIn Kraft seit 15.8.2015

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und nach Ablauf von zwölf Monaten nach Inkrafttreten außer Kraft.

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