§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
(2) Die Zuständigkeit für die im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens anhängigen Verfahren geht mit 1. Jänner 2004 gemäß § 2 Abs. 5 DVG auf die neuen Dienstbehörden und Personalstellen über.
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