Verlängertes Doktoratsstudium
§ 2.
Absolventinnen und Absolventen des nachstehenden, weniger als vier Semester umfassenden Fachhochschul-Masterstudienganges haben das Recht auf Zulassung zu einem um ein Semester verlängerten Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften:
Studiengangskennzahl | Bezeichnung |
0318 | Innovationsmanagement |
Schlagworte
Sozialwissenschaft
Zuletzt aktualisiert am
18.08.2017
Gesetzesnummer
20006406
Dokumentnummer
NOR40108693
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