Verlängertes Doktoratsstudium
§ 2.
Absolventinnen und Absolventen des nachstehenden, weniger als vier Semester umfassenden Fachhochschul-Masterstudienganges haben das Recht auf Zulassung zu einem um zwei Semester verlängerten Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften:
Studiengangskennzahl | Bezeichnung |
0260 | Tourismus-Management |
Zuletzt aktualisiert am
21.08.2017
Gesetzesnummer
20005893
Dokumentnummer
NOR40100205
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