Begriffsbestimmungen
§ 2.
Im Sinne der Verordnung werden folgende Begriffe festgelegt:
- 1. Eine Abfallcharge ist eine Menge gleichartiger Abfälle, die innerhalb eines Kalendertages zu einer Deponie angeliefert wird.
- 2. Gleichartige Abfälle sind Abfälle desselben Abfallbesitzers, die einer Abfallbezeichnung zugeordnet werden können, die zB einer fünfstelligen Schlüsselnummer gemäß ÖNORM S 2100 „Abfallkatalog", ausgegeben am 1. März 1990, entspricht, und deren chemische Zusammensetzung innerhalb der für den jeweiligen Abfall üblichen Schwankungsbreiten liegt.
- 3. Ein verfestigter Abfall ist ein Abfall, der einem Behandlungsverfahren zur festen Einbindung in eine Matrix unterzogen wurde. Abfälle können mit hydraulischen, latent hydraulischen oder mit sonstigen, in chemischer Reaktion abbindenden Bindemitteln eingebunden werden. Weiters bedeutet Verfestigung das Eingießen in Bitumen, Schwefel, Thermoplaste ua.
- 4. Baurestmassen sind ein Gemenge von bei Bau- oder Abbrucharbeiten anfallenden Materialien, wie insbesondere Bodenaushub, Betonabbruch, Asphaltaufbruch und mineralischer Bauschutt.
- 5. Eine Deponie ist eine Anlage zur langfristigen Ablagerung von Abfällen.
- 6. Ein Deponiebasisdichtungssystem ist ein technisches System zur Verhinderung von Schadstofftransporten in den Untergrund, bestehend aus der Deponiebasisdichtung und dem Basisentwässerungssystem.
- 7. Ein Deponiebereich ist ein durch Umzäunung oder natürliche Abgrenzung gesichertes Gelände, welches den Deponiekörper sowie die für den Deponiebetrieb erforderlichen Einrichtungen (zB Betriebsgebäude, Sickerwassersammelbecken) umfaßt.
- 8. Ein Deponiekörper umfaßt die Gesamtheit der eingebauten Abfälle einschließlich der deponietechnischen Einrichtungen, wie das Deponiebasisdichtungssystem, die Deponieoberflächenabdeckung und das Deponieentgasungssystem, sowie sämtliche technische Bauwerke, die für dessen Standsicherheit erforderlich sind, wie zB Rand- und Stützwälle. Ein Deponiekörper kann aus einem oder mehreren Kompartimenten bestehen. Ein Kompartiment ist bautechnisch so auszuführen, dass eine vollständig getrennte Ablagerung von Abfällen, einschließlich einer getrennten Deponiesickerwassererfassung, sichergestellt ist. Jedes Kompartiment muss einem bestimmten Deponietyp zuordenbar sein. Mehrere Kompartimente eines Deponiekörpers können unterschiedlichen Deponietypen zuordenbar sein. Mehrere Kompartimente eines Deponiekörpers können gemeinsame bautechnische Einrichtungen aufweisen (zB Rand- und Stützwälle), sofern es dadurch zu keiner Vermischung von Abfällen oder Wechselwirkung zwischen den Sickerwässern verschiedener Kompartimente kommt.
- 9. Ein Deponierohplanum ist eine abgeglichene Aufstandsfläche, auf welcher der Deponiekörper errichtet wird.
- 10. Deponiesickerwasser ist im Deponiekörper anfallendes Wasser, das insbesondere durch in den Deponiekörper eingedrungenes, infolge von Auslaugungsvorgängen angereichertes Niederschlagswasser, durch belastetes Überschußwasser aus Abfällen mit hohem Wassergehalt und durch infolge von Zersetzungsvorgängen entstandenes Reaktionswasser gebildet wird.
- 11. Eine freie Deponiesickerwasservorflut ist gegeben, wenn das Deponiesickerwasser, unmittelbar durch Schwerkraft an der Deponiebasis aus dem Deponiekörper (Schüttbereich) an die Atmosphäre abfließen kann.
- 12. Eine Beurteilung des Deponieverhaltens ist insbesondere die Beschreibung der Art und des Ausmaßes der bei der Ablagerung von Abfällen zu erwartenden gasförmigen, flüssigen und festen Stoffflüsse unter Bedachtnahme auf nachteilige Wechselwirkungen mit den für die jeweilige Deponie zugelassenen Abfällen, insbesondere infolge der durch Deponiesickerwässer zu erwartenden Auslaugungsvorgänge. Zusätzlich kann im Einzelfall die Beurteilung des geotechnischen Verhaltens von schlammigen, pastösen und feinkörnigen Abfällen erforderlich sein.
- 13. Entgasungssysteme sind technische Einrichtungen, wie zB Entgasungskamine, Gasbrunnen, Gasdome, Leitungen und Regeleinrichtungen zur Erfassung und kontrollierten Ableitung von Deponiegas.
- 14. Eine aktive Entgasung ist das Absaugen von Deponiegas durch maschinell erzeugten Unterdruck.
- 15. Ein Flächenfilter ist eine wasserdurchlässige, filterstabile Schicht, die Sickerwasser sammelt und ableitet.
- 16. Die Gebietsdurchlässigkeit bezeichnet die durch die Häufigkeits- und Größenverteilung der Porenräume bedingte Wasserdurchlässigkeit eines Lockergesteins oder einer Lockergesteinsformation.
- 17. Die Gebirgsdurchlässigkeit bezeichnet die Wasserdurchlässigkeit eines Festgesteins oder einer Festgesteinsformation und setzt sich aus der Wasserdurchlässigkeit der Festgesteine selbst sowie jener der bestehenden Kluftsysteme zusammen.
- 18. Ein geogener Hintergrund ist die standortspezifische, naturgegebene Beschaffenheit (Inhaltsstoffe) der unmittelbar anstehenden Erdkruste.
- 19. Ein gespanntes Grundwasser ist ein Grundwasser, dessen Grundwasserdruckfläche über der Grundwasseroberfläche liegt.
- 20. Eine Kombinationsdichtung ist eine aus unterschiedlichen Abdichtungsmaterialien mit einander ergänzenden Eigenschaften bestehende Dichtung.
- 21. Die Gewässerbeschaffenheit wird durch die wertneutrale Angabe von Eigenschaften eines Gewässers dargestellt, unter Zuhilfenahme von physikalischen, chemischen und biologischen Parametern sowie von beschreibenden Begriffen.
- 22. Eine mineralische Dichtung ist eine künstlich aufgebaute, aus ein- oder mehrlagig verdichteten Schichten aus anorganischen (mineralischen) Böden bestehende Dichtung, allenfalls unter Beigabe von Zusatzstoffen.
- 23. Eine Probenahme ist repräsentativ, wenn die gezogene Probe dieselben Eigenschaften aufweist, wie das Mittel der gesamten zu beurteilenden Abfallcharge. Die Mengenverhältnisse der unterschiedlichen Einzelstoffe müssen den Mengenverhältnissen in der gesamten Abfallcharge entsprechen.
- 24. Eine Sickerwasserleitung ist eine Leitung zur Aufnahme (Sauger) und Ableitung (Sammler) des im Flächenfilter anfallenden Sickerwassers.
- 25. Tunnelausbruch ist ein Bodenaushub, der insbesondere bei untertägigen Baumaßnahmen in Festgestein oder Festgesteinsformationen anfällt.
- 26. Eine mechanisch-biologische Vorbehandlung zum Zweck der Deponierung ist eine verfahrenstechnische Kombination mechanischer und biologischer Prozesse zur Vorbehandlung von Abfällen. Ziel der mechanischen Prozesse ist insbesondere die Separierung von für eine biologische Behandlung wenig geeigneten Stoffen, von Störstoffen und Schadstoffen oder eine Optimierung des biologischen Abbaus der verbleibenden Abfälle durch Erhöhung der Verfügbarkeit und Homogenität; Ziel der biologischen Prozesse ist der Abbau organischer Substanzen (Ab- und Umbau biologisch abbaubarer Bestandteile) durch die Anwendung aerober oder anaerober mit nachfolgender aerober Verfahren; die mechanisch-biologische Vorbehandlung hat zu einer deutlichen Reduzierung der biologisch abbaubaren Anteile, des Volumens, des Wassergehaltes, des Gasbildungspotentials und der Atmungsaktivität der Abfälle und zu einer deutlichen Verbesserung des Auslaugverhaltens und des Setzungsverhaltens der Abfälle zu führen.
- 27. Eine natürliche Vorflut ist gegeben, wenn das Wasser unmittelbar durch Schwerkraft an der Geländeoberfläche abfließen kann.
Schlagworte
Bauarbeit, Randwall, Häufigkeitsverteilung
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2021
Gesetzesnummer
10010973
Dokumentnummer
NOR40049513
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