§ 2. Schulbehörden des Bundes.
Die Schulverwaltung und Schulaufsicht des Bundes wird vom zuständigen Bundesminister, den ihm unterstehenden Landesschulräten und den diesen unterstehenden Bezirksschulräten besorgt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)