§ 2 Bioethanolgemischverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2007

§ 2

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2007 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft. Sie ist auf Gemische weiter anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2011 hergestellt wurden.

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