§ 2 BIFIE-WB-Aufwandersatzverordnung

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2008

Vergütung des Aufwandes der übrigen Mitglieder des Beirates

§ 2.

Den übrigen Mitgliedern des Beirates gebührt als Ersatz der Aufwendungen aus Anlass der Ausübung ihrer Funktion für die Teilnahme an einer Sitzung des Beirates ein Sitzungsgeld von jeweils 250 €.

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2020

Gesetzesnummer

20005796

Dokumentnummer

NOR40097857

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