§ 2 BGV

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1997

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1997 in Kraft; sie ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Juni 1996 beginnen.

(2) Die Verordnung BGBl. Nr. 548/1991 tritt mit Ablauf des 30. Juni 1997 außer Kraft und ist letztmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Juli 1996 beginnen.

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