In-Kraft-Treten
§ 2.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
(2) § 1 Z 4 tritt mit demjenigen Zeitpunkt außer Kraft, mit dem eine bundesgesetzliche dienstrechtliche Regelung über Tätigkeiten mit erhöhter Gefährdung in Kraft tritt. Gleichzeitig wird der Strichpunkt am Ende der Z 3 durch einen Punkt ersetzt.
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2022
Gesetzesnummer
20004643
Dokumentnummer
NOR40076344
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