§ 2 Befähigungsnachweis Huf- und Klauenbeschlag

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1992

§ 2.

(1) Der Lehrgang für Huf- und Klauenbeschlag ist an einer zur Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten geeigneten Einrichtung zu besuchen.

(2) Der Lehrgang hat jedenfalls folgende Gegenstände im Umfang der angegebenen Mindestzahl an Lehrstunden zu umfassen:

Gegenstand Mindestzahl an Lehrstunden

Geschichte des Hufbeschlages ................ 1

Anatomie .................................... 7

Physiologie ................................. 8

Histologie .................................. 3

Exterieurlehre .............................. 10

Rassenkunde, Pferde- und Rinderzucht ........ 5

Verwendung von Pferden ...................... 6

Verwendung von Rindern ...................... 2

Ethologie (Verhaltenslehre) ................. 2

Beschlagschmiede, Hufeisen, Hufnägel und

Stollen ..................................... 6

Beschlag gesunder Hufe ...................... 10

Beschlag gesunder Hufe mit besonderer

Berücksichtigung der Hufform ................ 10

Beschlag bei besonderen Dienstleistungen .... 12

Hufbeschlag bei fehlerhaftem Gang ........... 8

Hufpflege ................................... 15

Die kranken Hufe ............................ 20

Hufbeschlag bei Ponies, Eseln und

Maultieren .................................. 5

Klauenbeschlag (kurz) ....................... 5

Klauenpflege (ausführlich, unter

Berücksichtigung möglicher wirtschaftlicher

Schäden) .................................... 20

Preiserstellung (Kalkulation) ............... 6

Rechtsvorschriften: Vorschriften, deren

Kenntnis für die Ausübung des Gewerbes

des Huf- und Klauenbeschlages von

Bedeutung ist (insbesondere

Vorschriften über die Verhütung und

Abwehr von Tierseuchen,

Tierschutzvorschriften und Vorschriften

betreffend die den Tierärzten

vorbehaltenen Tätigkeiten) .................. 4

Praktikum: Eisenherstellung vom Hufstab,

Korrektur der Hufe (erst an Leichenhufen,

dann am lebenden Pferd), Beschlag der Hufe,

Klauenkorrektur beim gesunden (nicht

lahmenden) Rind (Theorie und

Praxis) .................................... 320

Die Gesamtzahl der Lehrstunden des Lehrganges hat mindestens 485 zu betragen.

Schlagworte

Pferdezucht

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2018

Gesetzesnummer

10007217

Dokumentnummer

NOR12078408

alte Dokumentnummer

N5199219638J

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