Berufsprofil
§ 2.
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
- 1. Bedarf für die Warenbeschaffung und Durchführung der Warenbestellungen in der betriebsüblichen Kommunikationsform ermitteln,
- 2. Warenlieferungen überwachen und administrativ bearbeiten,
- 3. Waren übernehmen, kontrollieren, lagern und pflegen,
- 4. Verlagskontakte pflegen,
- 5. Vertretereinsatz koordinieren,
- 6. Remissionen und Retouren bearbeiten,
- 7. Leistungen verschiedener Zustelldienste bewerten, Verträge schließen, Logistik bewerten,
- 8. Auflagenhöhe für die einzelnen Vertriebspartner bestimmen,
- 9. Einsatz von Leseexemplaren planen,
- 10. Abonnements den Sendungsarten zuordnen und die Logistik verschiedener Vertriebsnetze abstimmen,
- 11. mit Abonnementverwaltungssystemen arbeiten,
- 12. Kundenbetreuung organisieren,
- 13. Administrative Arbeiten mit Hilfe der betrieblichen Informations- und Kommunikationssysteme durchführen,
- 14. an der betrieblichen Buchführung und Kostenrechnung mitwirken,
- 15. Statistiken, Dateien und Karteien anlegen, warten und auswerten.
Schlagworte
Informationssystem
Zuletzt aktualisiert am
03.03.2020
Gesetzesnummer
20003140
Dokumentnummer
NOR40049120
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