§ 2.
Als Beitrag gemäß § 1 Z 1 ist den Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) für die ersten fünf Prüfungsaufträge ein Betrag in Höhe von 300 Euro je Prüfungsauftrag sowie ein Betrag in Höhe von 1 500 Euro für jeden weiteren Prüfungsauftrag mit Bescheid vorzuschreiben.
Zuletzt aktualisiert am
28.08.2024
Gesetzesnummer
20009888
Dokumentnummer
NOR40193494
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