§ 2 APAB-IFV

Alte FassungIn Kraft seit 02.6.2017

§ 2.

Als Beitrag gemäß § 1 Z 1 ist den Abschlussprüfern und Prüfungsgesellschaften von der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) für die ersten fünf Prüfungsaufträge ein Betrag in Höhe von 300 Euro je Prüfungsauftrag sowie ein Betrag in Höhe von 1 500 Euro für jeden weiteren Prüfungsauftrag mit Bescheid vorzuschreiben.

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2024

Gesetzesnummer

20009888

Dokumentnummer

NOR40193494

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