§ 2 Anpassung nach dem Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz für das Kalenderjahr 2016

Alte FassungIn Kraft seit 05.1.2016

§ 2

Für das Kalenderjahr 2016 wird der im § 26a Abs. 2 B‑KUVG genannte Betrag mit 21,14 € festgestellt.

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