§ 2 AmtssprV Ungarisch

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2000

§ 2

(1) Die ungarische Sprache ist zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache vor den Gemeindebehörden und Gemeindedienststellen folgender Gemeinden zugelassen:

  1. 1. im politischen Bezirk Oberpullendorf:

    Operpullendorf;

  1. 2. im politischen Bezirk Oberwart:

    Oberwart, Rotenturm an der Pinka, Unterwart.

(2) Die ungarische Sprache ist zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache vor denjenigen Gendarmerieposten zugelassen, deren örtlicher Wirkungsbereich sich ganz oder teilweise auf die in Abs. 1 genannten Gemeinden erstreckt.

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