§ 2
(1) Die kroatische Sprache ist zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache vor den Gemeindebehörden und Gemeindedienststellen folgender Gemeinden zugelassen:
- 1. im politischen Bezirk Eisenstadt-Umgebung:
Hornstein, Klingenbach, Oslip, Siegendorf, Steinbrunn-Zillingtal, Trausdorf, Wulkaprodersdorf;
- 2. im politischen Bezirk Güssing:
Güttenbach, Neuberg im Burgenland, Stinatz;
- 3. im politischen Bezirk Mattersburg:
Draßburg-Baumgarten, Hirm-Antau;
- 4. im politischen Bezirk Neusiedl am See:
Neudorf, Pama, Parndorf;
- 5. im politischen Bezirk Oberpullendorf:
Frankenau-Unterpullendorf, Großwarasdorf, Kaisersdorf, Nikitsch;
- 6. im politischen Bezirk Oberwart:
Rotenturm an der Pinka, Schachendorf, Weiden bei Rechnitz.
(2) Die kroatische Sprache ist zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache vor denjenigen Gendarmerieposten zugelassen, deren örtlicher Wirkungsbereich sich ganz oder teilweise auf die in Abs. 1 genannten Gemeinden erstreckt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)