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§ 2 Akademischer Grad Master of Advanced Studies (Gesundheits- und Krankenhausmanagement)“, Universitätslehrgang Gesundheits- und Krankenhausmanagement“ der Medizinischen Fakultät und der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck

aktuell keine Fassung in Kraft

Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.