PSA, die die zu schützenden Körperteile umhüllen
§ 29
Die PSA, die die zu schützenden Körperteile umhüllen, müssen soweit wie möglich ausreichend belüftet sein, um die Transpiration während des Tragens zu begrenzen; andernfalls müssen sie soweit wie möglich mit Vorrichtungen versehen sein, die den Schweiß absorbieren.
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