Anerkennung von CEPT-Zertifikaten
§ 29
(1) § 29.Das CEPT-Zertifikat ist ein Amateurfunkprüfungszeugnis, das einen Zusatz betreffend seine Zuordnung zur CEPT-Stufe A oder B enthält und von der Behörde eines Staates, der die CEPT-Empfehlung T/R61-02 anwendet, ausgestellt wurde.
(2) Ein CEPT-Zertifikat der CEPT-Stufe A entspricht einem Amateurfunkprüfungszeugnis der Prüfungskategorie 1.
(3) Ein CEPT-Zertifikat der CEPT-Stufe B entspricht einem Amateurfunkprüfungszeugnis der Prüfungskategorie 2.
(4) Ein CEPT-Zertifikat ist einem Amateurfunkprüfungszeugnis gleichzustellen, wenn der Inhaber österreichischer Staatsbürger ist oder sich seit mindestens drei Monaten in Österreich aufgehalten hat.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)