§ 28 ODGV 2011

Alte FassungIn Kraft seit 28.7.2011

Koordination der notifizierten Stellen

§ 28

An der sektoralen Gruppe notifizierter Stellen, die zur Koordinierung und Kooperation zwischen den notifizierten Stellen von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde, haben sich die notifizierten Stellen direkt oder indirekt zu beteiligen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)