Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1978
Energiekosten
§ 28
§ 28. Die primären Kostenarten für Energie sind in der Hauptgruppe 7 des MLV angeführt. Im übrigen gilt § 27 sinngemäß.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)