§ 28 Apothekerkammergesetz 2001

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2001

Verlautbarungen

§ 28

Die von der Apothekerkammer beschlossenen Geschäftsordnungen, Umlagenordnung, Berufsordnung, Weiterbildungsordnung, Datenschutzverordnung und sonstigen Satzungen sind in der Österreichischen Apotheker-Zeitung zu verlautbaren.

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