§ 27 SigG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2000

Inkrafttreten und Verweisungen

§ 27

(1) § 27.Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

(2) Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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