VII. ABSCHNITT
Haftung und Deckungsvorsorge Haftung
§ 27
Hinsichtlich der Haftung für fehlerhafte, vom Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes betroffene Produkte gelten die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, BGBl. Nr. 99/1988, in der jeweils geltenden Fassung. § 28 wird hiedurch nicht berührt.
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