3. Abschnitt
Überprüfungszeitraum Zeitpunkt der erstmaligen Überprüfung
§ 27.
Die Überprüfung von bestehenden Konten von hohem Wert natürlicher Personen muss bis zum 31. Dezember 2017 abgeschlossen sein. Die Überprüfung von bestehenden Konten von geringerem Wert natürlicher Personen muss bis zum 31. Dezember 2018 abgeschlossen sein.
Zuletzt aktualisiert am
22.08.2018
Gesetzesnummer
20009250
Dokumentnummer
NOR40174174
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