Umsetzung von Gemeinschaftsrecht
§ 27.
Mit dieser Verordnung werden
- 1. und 2. (Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 193/2014)
- 3. die Entscheidung 2005/618/EG zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 2002/95/EG zwecks Festlegung von Konzentrationshöchstwerten für bestimmte gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, ABl. Nr. L 214 vom 19.08.2005
- S. 65,
- 4. die Entscheidung 2005/717/EG zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 2002/95/EG zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 271 vom 15.10.2005 S. 48,
- 5. die Entscheidung 2005/747/EG zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 2002/95/EG zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 280 vom 25.10.2005 S. 18,
- 6. die Entscheidung 2006/310/EG zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 2002/95/EG hinsichtlich der ausgenommenen Verwendungen von Blei zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 115 vom 28.04.2006 S. 38,
- 7. die Entscheidung 2006/690/EG zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 2002/95/EG hinsichtlich der ausgenommenen Verwendungen von Blei in Kristallglas zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 283 vom 14.10.2006 S. 47,
- 8. die Entscheidung 2006/691/EG zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 2002/95/EG hinsichtlich der ausgenommenen Verwendungen von Blei und Cadmium zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 283 vom 14.10.2006 S. 48,
- 9. die Entscheidung 2006/692/EG zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 2002/95/EG hinsichtlich der ausgenommenen Verwendungen von sechswertigem Chrom zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 283 vom 14.10.2006 S. 50,
- 10. die Entscheidung 2008/385/EG zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 2002/95/EG hinsichtlich der ausgenommenen Verwendungen von Blei und Cadmium zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 136 vom 24.05.2008 S. 9,
- 11. die Richtlinie 2008/112/EG zur Änderung der Richtlinien 76/768/EWG , 88/378/EWG und 1999/13/EG des Rates sowie der Richtlinien 2000/53/EG , 2002/96/EG und 2004/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, ABl. Nr. L 345 vom 23.12.2008 S. 68 bis 74,
- 12. die Entscheidung 2010/571/EG zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 2002/95/EG hinsichtlich der ausgenommenen Verwendungen von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom, polybromierten Biphenylen oder polybromierten Diphenylethern zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 251 vom 25.09.2010 S. 28 bis 34,
- 13. die Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, ABl. Nr. L 174 vom 01.07.2011 S. 88, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 209 vom 04.08.2012 S. 18,
- 14. die Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektroaltgeräte, ABl. Nr. L 197 vom 24.07.2012 S 38,
- 15. die delegierte Richtlinie 2012/50/EU zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Verwendungen von Blei zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 348 vom 18. Dezember 2012, S 16,
- 16. die delegierte Richtlinie 2012/51/EU zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Verwendungen von Cadmium zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt, ABl. Nr. L 348 vom 18. Dezember 2012, S 18,
- 17. die delegierte Richtlinie 2014/14/EU zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für die Verwendung von 3.5 mg Quecksilber je Lampe in einseitig gesockelten Kompaktleuchtstofflampen für allgemeine Beleuchtungszwecke 30 W mit einer Lebensdauer von 20 000 Stunden oder mehr, ABl. Nr. L 4 vom 9. Jänner 2014, S 71,
- 18. die delegierte Richtlinie 2014/9/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Blei und Cadmium in metallischen Bindungen zur Herstellung von supraleitenden magnetischen Kreisen in MRI-Detektoren, SQUID-Detektoren, NMR-Detektoren (Kernspinnresonanz) oder FTMS-Detektoren (Fourier-Transform-Massenspektrometer), ABl. Nr. L 4 vom 9. Jänner 2014, S 61,
- 19. die delegierte Richtlinie 2014/2/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Cadmium in Leuchtstoffbeschichtungen in Bildverstärkern für Röntgenbilder bis zum 31. Dezember 2019 sowie in Ersatzteilen für vor dem 1. Januar 2020 in der EU in den Verkehr gebrachte Röntgenanlagen, ABl. Nr. L 4 vom 9. Jänner 2014, S 47,
- 20. die delegierte Richtlinie 2014/3/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Bleiacetatmarker zur Verwendung in sterotaktischen Kopfrahmen bei der Computertomographie und der Magnetresonanztomographie sowie in Positionierungssystemen für Gammastrahlen- und Partikeltherapiegeräte, ABl. Nr. L 4 vom 9. Jänner 2014, S 49,
- 21. die delegierte Richtlinie 2014/1/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Blei als Legierungselement für ionisierender Strahlung ausgesetzte Lager und Verschleißflächen in medizinischen Geräten, ABl. Nr. L 4 vom 9. Jänner 2014, S 45,
- 22. die delegierte Richtlinie 2014/4/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Blei zur Herstellung vakuumdichter Verbindungen zwischen Aluminium und Stahl in Röntgenbildverstärkern, ABl. Nr. L 4 vom 9. Jänner 2014, S 51,
- 23. die delegierte Richtlinie 2014/6/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Blei in Oberflächenbeschichtungen von Einsteckpressverbindern, die nicht magnetische Verbinder erfordern und dauerhaft bei einer Temparatur von unter 20°C unter normalen Betriebs- und Lagerbedingungen verwendet werden, ABl. Nr. L 4 vom 9. Jänner 2014, S 55,
- 24. die delegierte Richtlinie 2014/5/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Blei in Loten auf Leiterplatten, in der Beschichtung von Anschlüssen von elektrischen und elektronischen Komponenten und in Beschichtungen von Leiterplatten, in Loten zur Verbindung von Drähten und Kabeln, in Loten zur Verbindung von Wandlern und Sensoren, die dauerhaft bei einer Temparatur von unter 20°C unter normalen Betriebs- und Lagerbedingungen verwendet werden, ABl. Nr. L 4 vom 9. Jänner 2014, S 53,
- 25. die delegierte Richtlinie 2014/7/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Blei in Loten, in der Beschichtung von Anschlüssen von elektrischen und elektronischen Komponenten und von Leiterplatten, in Verbindungen von elektrischen Kabeln, in Abschirmungen und ummantelten Steckverbindern zur Verwendung a) in Magnetfeldern innerhalb eines Radius von 1 Meter um das Isozentrum des Magneten von medizinischen Geräten für die Magnetresonanztomographie, einschließlich der für den Einsatz innerhalb dieses Bereichs konzipierten Patienmonitore, oder b) in Magnetfeldern mit höchstens 1 Meter Abstand von den Außenflächen von Zyklotron-Magneten oder von Magneten für den Strahlentransport und die Strahlenlenkung in der Partikeltherapie, ABl. Nr. L 4 vom 9. Jänner 2014, S 57,
- 26. die delegierte Richtlinie 2014/8/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Blei in Loten zur Befestigung digitaler Cadmiumtellurid- und Cadmiumzinktellurid-Arraydetektoren auf Leiterplatten, ABl. Nr. L 4 vom 9. Jänner 2014, S 59,
- 27. die delegierte Richtlinie 2014/10/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Blei in Legierungen als Supraleiter und Wärmeleiter zur Verwendung in Kühlköpfen von Kryokühlern und/oder in kryogen gekühlten Kältesonden und/oder in kryogengekühlten Potentialausgleichssystemen, in medizinischen Geräten (Kategorie 8) und/oder in Überwachungs- und Kontrollinstrumenten in der Industrie, ABl. Nr. L 4 vom 9. Jänner 2014, S 63,
- 28. die delegierte Richtlinie 2014/11/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für sechswertiges Chrom in Alkali-Dispensern zur Verwendung von der Herstellung von Fotokatoden in Röntgenbildverstärkern bis zum 31. Dezember 2019 und in Ersatzteilen für vor dem 1. Januar 2020 in der EU in den Verkehr gebrachte Röntgenanlagen, ABl. Nr. L 4 vom 9. Jänner 2014, S 65,
- 29. die delegierte Richtlinie 2014/15/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Blei, Cadmium und sechswertiges Chrom in wiederverwendeten Ersatzteilen, die aus vor dem 22. Juli 2014 in den Verkehr gebrachten medizinischen Geräten ausgebaut werden und in vor dem 22. Juli 2021 in den Verkehr gebrachten Geräten der Kategorie 8 verwendet werden, sofern die Wiederverwendung in einem überprüfbaren geschlossenen zwischenbetrieblichen System erfolgt und den Verbrauchern mitgeteilt wird, dass Teile wiederverwendet wurden, ABl. Nr. L 4 vom 9. Jänner 2014, S 73,
- 30. die delegierte Richtlinie 2014/12/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Blei in Loten auf Leiterplatten von Detektoren und Datenerfassungseinheiten für in Magnetresonanztomographen integrierte Positronenemissionstomographen, ABl. Nr. L 4 vom 9. Jänner 2014, S 67,
- 31. die delegierte Richtlinie 2014/13/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Blei in Loten auf bestückten Leiterplatten zur Verwendung in mobilen Medizinprodukten der Klassen IIa und IIb der Richtlinie 93/43/EWG mit Ausnahme von tragbaren Notfalldefibrillatoren, ABl. Nr. L 4 vom 9. Jänner 2014, S 69,
- 32. die delegierte Richtlinie 2014/16/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Blei als Aktivator in Leuchtstoffpulver von Gasentladungslampen, die als Bariumsilikat-Leuchtstoffe (BaSi2O5Pb) enthaltende Lampen zur extrakorporalen Photopherese verwendet werden, ABl. Nr. L 4 vom 9. Jänner 2014, S 75,
- 33. die delegierte Richtlinie 2014/76/EU zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Quecksilber in handgefertigten Leuchtstoffentladungsröhren zur Verwendung in Anzeigen, Dekorations-, Architektur- und Spezialbeleuchtungen und in Lichtkunstwerken, ABl. Nr. L 148 vom 20. Mai 2014, S 86,
- 34. die delegierte Richtlinie 2014/75/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Quecksilber in Kaltkathoden-Fluoreszenz-Lampen (CCF-Lampen) für hintergrundbeleuchtete Flüssigkristallanzeigen mit nicht mehr als 5 mg je Lampe zur Verwendung in vor dem 22. Juli 2017 in Verkehr gebrachten industriellen Überwachungs- und Kontrollinstrumenten, ABl. Nr. L 148 vom 20. Mai 2014, S 84,
- 35. die delegierte Richtlinie 2014/74/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Blei zur Verwendung in Einpresssteckverbindern mit flexibler Zone (andere als solche des Typs „C-Press“) für industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente, ABl. Nr. L 148 vom 20. Mai 2014, S 82,
- 36. die delegierte Richtlinie 2014/73/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Blei in platinierten Platinelektroden zur Verwendung für Leitfähigkeitsmessungen, ABl. Nr. L 148 vom 20. Mai 2014, S 80,
- 37. die delegierte Richtlinie 2014/71/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Blei in Loten in einer Schnittstelle von großflächigen Stacked-Die-Elementen, ABl. Nr. L 148 vom 20. Mai 2014, S 76,
- 38. die delegierte Richtlinie 2014/70/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Blei in Mikrokanalplatten (MCP), ABl. Nr. L 148 vom 20. Mai 2014, S 74,
- 39. die delegierte Richtlinie 2014/69/EU zur Änderung des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Blei in dielektrischer Keramik in Kondensatoren für eine Nennspannung von weniger als 125 V AC oder 250 V DC für industrielle Überwachungs- und Kontrollinstrumente, ABl. Nr. L 148 vom 20. Mai 2014, S 72 und
- 40. die delegierte Richtlinie 2014/72/EU zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU hinsichtlich einer Ausnahme für Blei in Loten und Anschlussbeschichtungen von elektrischen und elektronischen Bauteilen und Beschichtungen von Leiterplatten zur Verwendung in Zündungsmodulen und anderen elektrischen und elektronischen Motorsteuerungssystemen, ABl. Nr. L 148 vom 20. Mai 2014, S 78.
- umgesetzt.
Schlagworte
Elektrogerät, Gammastrahlengerät, Betriebsbediengung, Dekorationsbeleuchtung, Architekturbeleuchtung, Überwachungsinstrument
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2021
Gesetzesnummer
20004052
Dokumentnummer
NOR40164261
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