§ 26o
Rechtsmittel
Gegen einen Bescheid der Marktüberwachungsbehörde kann Berufung an den Unabhängigen Verwaltungssenat erhoben werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 26o
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Gegen einen Bescheid der Marktüberwachungsbehörde kann Berufung an den Unabhängigen Verwaltungssenat erhoben werden.
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