Institut für Österreichische Geschichtsforschung
§ 26
(1) Das Institut für Österreichische Geschichtsforschung ist eine Einrichtung des Bundes. Es ist im Sinne des § 2 Abs. 2 des Universitäts-Organisationsgesetzes rechtsfähig. Es untersteht dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung.
(2) Seine Aufgaben umfassen insbesondere die Förderung der Erforschung der österreichischen Geschichte und die vertiefte Ausbildung für die Forschungsaufgaben der österreichischen Geschichtswissenschaften unter Einschluss der historischen Hilfswissenschaften, insbesondere auch durch Abhaltung von Lehrgängen, Abnahme von Staatsprüfungen und Vergabe von Stipendien.
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