Datenstrukturen der Meldungen
§ 26.
Für Meldungen nach dieser Verordnung im Wege des Registers sind die Datenstrukturen gemäß der ON-Regel 192150, „Datenstrukturen für den elektronischen Datenaustausch in der Abfallwirtschaft“, ausgegeben am 1. Jänner 2005, zu verwenden. Die sich daraus ergebenden Strukturen der Meldungen werden auf der Internetseite des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Form einer xml-Schema-Datei veröffentlicht.
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2021
Gesetzesnummer
20004052
Dokumentnummer
NOR40063882
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)