§ 26
Auslaufventile für Wasserproben sind an folgenden Stellen der Aufbereitungsanlage vorzusehen:
- 1. vor und nach jedem Filter,
- 2. nach der Desinfektionsmittelzuspeisung vor Eintritt ins Becken.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 26
Auslaufventile für Wasserproben sind an folgenden Stellen der Aufbereitungsanlage vorzusehen:
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