10. Unterabschnitt
BERUFSOFFIZIERE Einteilung
§ 267
§ 267. Für die Berufsoffiziere sind die Verwendungsgruppen H 1 und H 2 vorgesehen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
10. Unterabschnitt
BERUFSOFFIZIERE Einteilung
§ 267
§ 267. Für die Berufsoffiziere sind die Verwendungsgruppen H 1 und H 2 vorgesehen.
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