10. Unterabschnitt
WACHEBEAMTE
Einteilung
§ 260
§ 260. Für die Wachebeamten sind die Verwendungsgruppen W 1, W 2 und W 3 vorgesehen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
10. Unterabschnitt
WACHEBEAMTE
Einteilung
§ 260
§ 260. Für die Wachebeamten sind die Verwendungsgruppen W 1, W 2 und W 3 vorgesehen.
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