Aufwendungen und Auszahlungen
§ 24
Die folgenden Aufwendungen und Auszahlungen sind von der haushaltsführenden Stelle gesondert darzustellen:
- 1. IT-Dienstleistungen und -Wartungen,
- 2. IT-Miet- bzw. -Leasingaufwand,
- 3. Werbeaufwand und Infokampagnen sowie Öffentlichkeitsarbeit,
- 4. Repräsentationsaufwendungen (Catering und Geschäftsessen, Sonstige),
- 5. Buchhaltungsaufwand (davon Entgelte gegenüber der Buchhaltungsagentur des Bundes),
- 6. Druckwerke (eigens erstellte und erworbene), davon Fachliteratur, Zeitungen und Bibliotheksbestände,
- 7. Aus- Fort- und Weiterbildung,
- 8. Reinigung,
- 9. Übersetzungsleistungen und Dolmetsch,
- 10. Medizinische Gutachten,
- 11. Rechtsgutachten, Rechtsberatung, gerichtliche Sachverständige,
- 12. sonstige Beratungsleistungen,
- 13. Sicherheitskosten (Wachdienst).
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