Österreichisches Archäologisches Institut
§ 24
(1) Das Österreichische Archäologische Institut ist eine Einrichtung des Bundes. Es ist im Sinne des § 2 Abs. 2 des Universitäts-Organisationsgesetzes rechtsfähig. Es untersteht dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung.
(2) Seine Aufgaben umfassen Forschungen und Dokumentation und Information über deren Ergebnisse auf dem Gebiet der Archäologie.
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