§ 24.
Sind die Voraussetzungen für die Zulassung nicht gegeben, so ist der Antrag mit Bescheid abzuweisen. Die Tatsache der rechtskräftigen Abweisung ist in den „Amtlichen Veterinärnachrichten“ zu veröffentlichen.
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2025
Gesetzesnummer
10010475
Dokumentnummer
NOR12133942
alte Dokumentnummer
N8198513465L
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