§ 24
Doppelehe
Eine Ehe ist nichtig, wenn einer der Ehegatten zur Zeit der Eheschließung mit einem Dritten in gültiger Ehe lebte.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 24
Doppelehe
Eine Ehe ist nichtig, wenn einer der Ehegatten zur Zeit der Eheschließung mit einem Dritten in gültiger Ehe lebte.
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